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EULA

Diese allgemeine Software-Nutzungsvereinbarung gilt für DERTOB-Programme, soweit für ein bestimmtes Produkt keine speziellere EULA oder kein produktspezifischer Zusatz gilt.

§1 Geltungsbereich

Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung gilt für alle von DERTOB bereitgestellten Softwareprodukte, soweit für ein bestimmtes Produkt keine ergänzende oder abweichende produktspezifische Lizenzvereinbarung gilt. Produktspezifische Leistungsbeschreibungen, Lizenzmodelle, Datenschutzhinweise und technische Hinweise gehen dieser allgemeinen EULA bei Widersprüchen vor.

§2 Lizenzgeber und Vertragsgrundlage

Lizenzgeber ist Tobias Leeder | dertob IT, gemäß den im Impressum veröffentlichten Anbieterangaben. Mit Installation, Aktivierung, Freischaltung oder Nutzung der Software erkennt der Nutzer diese EULA an.

§3 Begriffsbestimmungen

Software im Sinne dieser EULA sind Programme, Anwendungen, Tools, Updates, Erweiterungen und zugehörige Dateien von DERTOB. Lizenzdaten sind insbesondere Lizenzschlüssel, Lizenzdateien, Aktivierungscodes, Freischaltungen oder sonstige lokal oder digital bereitgestellte Berechtigungsnachweise. Lizenzmodell bezeichnet die jeweils angebotene Nutzungsvariante, z. B. Free, Standard, Pro, Business, Developer oder eine individuell vereinbarte Lizenz. Leistungsbeschreibung ist die zum Kaufzeitpunkt veröffentlichte Produktbeschreibung, aus der sich Funktionsumfang, Systemvoraussetzungen, Lizenzart und etwaige Zusatzleistungen ergeben.

§4 Einräumung des Nutzungsrechts

Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software im vertraglich vereinbarten Umfang. Soweit nicht anders angegeben, ist das Nutzungsrecht zeitlich unbefristet. Der funktionale Umfang sowie etwaige Support- oder Zusatzleistungen richten sich nach dem jeweiligen Lizenzmodell und der Leistungsbeschreibung im Zeitpunkt des Erwerbs. Soweit in Bestellung oder Lizenz ausdrücklich Nutzer-, Geräte- oder Sitzplatzkontingente angegeben sind, ist die Nutzung zusätzlich hierauf beschränkt.

§5 Zulässige und unzulässige Nutzung

Der Nutzer darf die Software im Rahmen dieser EULA und der Leistungsbeschreibung installieren und nutzen. Untersagt sind insbesondere, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich erlaubt: unbefugte Vervielfältigung über den vertragsgemäßen Nutzungsumfang hinaus, Vermietung, Verleih, Unterlizenzierung oder öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe oder Veröffentlichung unter anderem Namen sowie Dekompilierung, Disassemblierung, Reverse Engineering oder technische Umgehung von Schutzmaßnahmen, außer soweit zwingendes Recht dies ausdrücklich zulässt, insbesondere zur Interoperabilität. Lizenzdaten dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben, veröffentlicht, gemeinsam genutzt, vervielfältigt oder zum Betrieb nicht lizenzierter Kopien verwendet werden.

§6 Übertragung und Weitergabe

Eine Weitergabe der Software oder von Lizenzdaten ist grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung von DERTOB zulässig. Soweit zwingendes gesetzliches Recht etwas anderes vorsieht, bleibt dieses unberührt. Bei einer einmaligen Übertragung einer zeitlich unbefristeten, entgeltlich erworbenen Lizenz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist Voraussetzung, dass der bisherige Lizenzinhaber sämtliche Kopien, Installationen, Sicherungen und Lizenzdaten endgültig löscht und keine Nutzung zurückbehält. Unentgeltlich bereitgestellte Lizenzen sind, soweit nicht anders angegeben, nicht übertragbar.

§7 Updates, Support und Produktlebenszyklus

Updates, Upgrades, Patches und Supportleistungen werden nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart, in der Leistungsbeschreibung enthalten oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind. Soweit mit Verbrauchern Verträge über digitale Produkte geschlossen werden, bleiben gesetzliche Rechte insbesondere zu Vertragsmäßigkeit und erforderlichen Aktualisierungen unberührt. DERTOB ist berechtigt, die Weiterentwicklung, den Vertrieb oder einzelne Funktionen einer Software ganz oder teilweise einzustellen. Bereits wirksam eingeräumte Nutzungsrechte an vorhandenen Versionen bleiben hiervon unberührt, soweit nicht ein wichtiger Grund entgegensteht. Eine Pflicht zur dauerhaften Bereitstellung neuer Funktionsversionen oder dauerhafter Kompatibilität mit künftigen Betriebssystemversionen besteht nur, soweit sie gesetzlich oder vertraglich geschuldet ist.

§8 Leistungsbeschreibung und Verfügbarkeit

Maßgeblich für Funktionen, Funktionsumfang, Systemvoraussetzungen, Lizenzmodelle und Support ist die im Kaufzeitpunkt veröffentlichte Leistungsbeschreibung. Spätere Preis-, Paket- oder Modelländerungen wirken sich auf bereits eingeräumte Nutzungsrechte grundsätzlich nicht rückwirkend aus. Free-, Test- oder Vorabversionen können gegenüber kostenpflichtigen oder stabilen Versionen eingeschränkt sein.

§9 Individualsoftware und Sonderentwicklungen

Für individuell im Auftrag eines Kunden entwickelte Software gelten ergänzend die jeweilige Projektvereinbarung, Leistungsbeschreibung oder der Entwicklungsvertrag. Quellcode, Entwicklungsdateien, Build-Skripte, Dokumentationen und interne Projektunterlagen werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verbleiben alle Rechte an Vorstufen, Bibliotheken, Frameworks, Modulen, Werkzeugen und wiederverwendbaren Bestandteilen bei DERTOB.

§10 Rechte Dritter und Open Source

Soweit eine Software Open-Source-Komponenten, Drittanbieter-Bibliotheken oder sonstige Fremdbestandteile enthält, gelten ergänzend deren jeweilige Lizenzbedingungen. Diese EULA beschränkt keine zwingenden Rechte, die dem Nutzer unmittelbar aus einer anwendbaren Open-Source-Lizenz zustehen.

§11 Mängel, Haftung und Datensicherung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Rechte bei Mängeln digitaler Produkte. Im Übrigen wird die Software im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der vereinbarten Leistungsbeschreibung bereitgestellt. DERTOB haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DERTOB nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet DERTOB bei leichter Fahrlässigkeit nur insoweit, als der Schaden auch bei regelmäßiger und zumutbarer Datensicherung durch den Nutzer eingetreten wäre. Der Nutzer ist für Backups und die Sicherung seiner Daten grundsätzlich selbst verantwortlich.

§12 Datenschutz und technische Hinweise

Art und Umfang etwaiger Datenverarbeitungen, Netzwerkverbindungen, Update-Prüfungen oder Lizenzprüfungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den produktspezifischen Datenschutzhinweisen. Soweit eine Software lokal arbeitet oder lokale Lizenzprüfungen verwendet, wird dies in der jeweiligen Produktbeschreibung näher erläutert. Produktspezifische Datenschutzhinweise gehen dieser allgemeinen EULA bei Widersprüchen vor.

§13 Vertragsverletzungen und Beendigung

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese EULA kann DERTOB die Nutzung der betroffenen Lizenz aus wichtigem Grund untersagen oder beenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bereits zwingend eingeräumte oder gesetzlich geschützte Rechte des Nutzers bleiben unberührt. Im Fall einer berechtigten Beendigung der Nutzung sind Software, Lizenzdaten und vorhandene Kopien im geschuldeten Umfang zu löschen, soweit dem keine zwingenden Rechte entgegenstehen.

§14 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz von DERTOB. Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 11.03.2026